Restschuldbefreiung

::Startseite::                                      ::Aktuelles::Links::Impressum::

 

 
Kosten
  
E-mail
 
:: Termin vereinbaren :: Kosten :: In 5 Schritten Schuldenfrei

 

In 5 Schritten schuldenfrei


1. Schritt „Ordnen Sie ihre Unterlagen“
Erstellen Sie eine Schuldenübersicht über sämtliche Schulden die Sie haben.
Heften Sie hinter diese Schuldenübersicht (in der richtigen Reihenfolge, entsprechend der Reihenfolge der Liste) die Unterlagen aus denen sich die Schulden ergeben (Rechnungen, Mahnungen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.).

PDF: Schuldenübersicht

2. Schritt: „Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre Einnahmen und Ausgaben“
Heften Sie hinter diese Einnahmen-Ausgaben-Übersicht (in der richtigen Reihenfolge, entsprechend der Reihenfolge der Liste) die Unterlagen aus denen sich ihre Einnahmen und Ausgaben ergeben: 1.Einkommensbeleg (Gehaltsabrechnung, ALGII-Bescheid, Sozialhilfebescheid, o.ä.) 2.Mietvertrag und letztes Mieterhöhungsschreiben 3.Kontoauszug 4.Hausrat-,Hafpflichtversicherung 5.monatliche Zusatzkosten für Gas und Strom.

PDF: Einnahmen-Ausgaben-Liste


3. Schritt „Besorgen Sie sich einen Berechtigungsschein“
Es besteht die Möglichkeit für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren Beratungshilfe zu beantragen. Haben Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe: (Link zu Kosten.) In diesem Falle ist dieser Teil des Verfahrens für Sie weitestgehend kostenlos. Einen solchen Berechtigungsschein (Beratungshilfe) benötigen Sie auch dann, wenn Sie sich nur beraten lassen möchten, damit für Sie keine Kosten entstehen.

PDF: Wo und wie bekomme ich Beratungshilfe

Gehen Sie zu dem für ihren Bezirk zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Fragen Sie den Pförtner, wo sich die sog. Rechtsantragstelle befindet und beantragen Sie dort unter Vorlage ihrer Unterlagen (oben 1. und 2.) Beratungshilfe für das aussergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren. Mehr unter „Kosten“ (Link)

PDF: Liste der Amtsgerichte


4. Schritt „Senden Sie den Berechtigungsschein an die Kanzlei Pillig“
Wenn Sie Selbstzahler sind, d.h. keinen Anspruch auf Beratungshilfe haben, überweisen Sie den Kostenbeitrag (pauschal 800,- Euro inkl. MWSt je aussergerichtlichem Verbraucherinsolvenzverfahren) an die Kanzlei Pillig (siehe Aufnahmebogen).
Es gibt auch einige Amtsgerichte, die den Berechtigungsschein direkt an die Kanzlei versenden. In diesem Falle schreiben Sie uns gleichwohl gesondert an und teilen uns mit, wie sei telefonisch, postalisch und per Email am besten zu erreichen sind.
Benutzen Sie hierzu folgenden Aufnahmebogen.

PDF: Aufnahmebogen

Schicken Sie den ausgefüllten Aufnahmebogen bitte in jedem Fall zu, egal ob Sie Beartungshilfe erhalten oder die Kosten selbst tragen.

Unmittelbar nach Erhalt des ausgefüllten Aufnahmebogens sowie des Berechtigungsscheines oder Zahlungseingang des Kostenbeitrags (wenn Sie Selbstzahler sind) wird sich die Kanzlei Pillig direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen ersten Termin mit ihnen zu vereinbaren.


5. Schritt
Ist das außergerichtliche Schuldenregulierungsverfahren erfolgreich, so müssen Sie sich einfach nur an den von allen Gläubigern akzeptierten Schuldenbereinigungsplan halten. Sollte das außergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren nicht erfolgreich sein, können Sie sodann Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen.



 
 
   © 2005
 

Alle Links der Site www.restschuldbefreiung.de auf einen Blick

 

Was Sie auf diesen Seiten finden:

Hilfe durch einen Anwalt Berlin bei Restschuldbefreiung, Schuldenberatung, Schuldnerberatung, Entschuldung, Verbraucherinsolvenz, Privatinsolvenz, Überschuldung  und Verbraucherinsolvenz. Für alle Bezirke Berlins: Berlin Schöneberg, Charlottenburg, Spandau, Kreuzberg, Tempelhof, Friedrichshain, Mitte, Neukölln, Marzahn, Hellersdorf, Hohenschönhausen, Schöneberg, Charlottenburg, Spandau.
 

Themen der Restschuldbefreiung: