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Eidesstattliche Versicherung

  1. Was tun, wenn Sie einen „Offenbarungseid“ leisten müssen?

    „Hast du schon gehört: Der Meier musste einen Offenbarungseid leisten!“ – Vor diesem Tratsch fürchten sich viele Menschen. Zu Unrecht, denn oft bringt die eidesstattliche Versicherung (wie der „Offenbarungseid“ jetzt korrekt heißt) eine Menge Vorteile. Wer auf diese Weise öffentlich erklärt hat, dass bei ihm nichts mehr gepfändet werden kann, hat meistens erst einmal für lange Zeit Ruhe vor seinen Gläubigern.

    Viele Menschen mit Schulden versuchen, der unangenehmen Prozedur aus dem Wege zu gehen. Aber das nützt nichts. Denn wer nicht freiwillig kommt, kann verhaftet und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden. Aber Achtung: Manche Gläubiger tun so, als würde man jetzt automatisch ins Gefängnis kommen. Das stimmt nicht! Wer sich weigert, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, darf nur so lange festgehalten werden, bis die Formulare ausgefüllt und unterschrieben sind. Sie müssen auch nicht bei der Verkehrskontrolle fürchten, festgenommen zu werden – denn mit diesem Haftbefehl steht man nicht in der Fahndungsliste der Polizei. Es ist nämlich Sache des Gläubigers, herauszubekommen, wo der Schuldner steckt. Erst wenn man ihn gefunden hat, kann der Gerichtsvollzieher ihn dann mit Hilfe der Polizei festnehmen. Dennoch der Rat: Fassen Sie sich ein Herz, folgen Sie der Vorladung und bringen Sie es hinter sich! Wenn Sie keine Zeit haben, rufen Sie beim Gerichtsvollzieher an und bitten um einen anderen Termin. Wenn Sie schwer krank sind, muss die Sache natürlich um mehrere Wochen verschoben werden; ansonsten können Sie mit einer solchen Verlegung nur ein paar Tage gewinnen.

    Ein Schlupfloch gibt es allerdings dennoch: Der Gerichtsvollzieher kann mit Einverständnis des Gläubigers den Termin bis zu sechs Monate vertagen, wenn Sie überzeugend (!) i.d.R. zum ersten mal erklären, dass Sie die Schulden des betreffenden Gläubigers in diesem Zeitraum bezahlen werden.

     Machen Sie sich jedoch in diesem Punkt nicht zu große Hoffnungen: Es ist normalerweise für Menschen mit vielen Schulden sehr schwierig, den Gerichtsvollzieher zu überzeugen, dass sie wirklich zahlen werden. Nur wenn sich tatsächlich an Ihrer Situation etwas geändert hat – Sie z.B. eine neue Arbeitsstelle gefunden haben oder ein Sparbuch als Sicherheit mitbringen -, wird Ihnen Aufschub gewährt.

  2. Sie haben doch sowieso nichts mehr zu verlieren!

    Halten Sie sich vor Augen, welche Vorteile Sie von einer eidesstattlichen Versicherung haben:
  • Bei Ihnen ist bereits mehrfach erfolglos gepfändet worden. Das heißt, Sie besitzen vermutlich nichts mehr. Dass Sie knapp bei Kasse sind, wird ohnehin kein Geheimnis mehr sein; die eidesstattliche Versicherung braucht Ihnen also nicht peinlich zu sein. Das Schuldnerverzeichnis ist zwar theoretisch für jeden mit einem berechtigten Interesse einsehbar, aber tatsächlich machen davon nur wenige Normalbürger Gebrauch. Vermutlich haben Sie selbst auch noch nie reingeguckt. Nur Organisationen wie die SCHUFA und große Inkassobüros lesen regelmäßig nach, wer eine eidesstattliche Versicherung abgelegt hat. In der Zeitung werden Sie deswegen bestimmt nicht stehen – es sei denn, Sie sind ein landauf landab bekannter Immobilienspekulant. Und – keine Angst, die eidesstattliche Versicherung taucht auch nicht in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis auf.
  • Wenn der Gläubiger auf diese Weise vom Gericht bestätigt bekommt, dass bei Ihnen nichts mehr zu holen ist, haben Sie wahrscheinlich für drei Jahre Ruhe. So lange ist die eidesstattliche Versicherung gültig. Das heißt, so lange müssen Sie keinen neuen „Offenbarungseid“ abgeben – es sei denn, irgend jemand glaubt, Sie wären wieder zu Geld gekommen. Schicken Sie zur Sicherheit allen Ihren Gläubigern eine Kopie der eidesstattlichen Versicherung, damit Sie nicht mehr belästigt werden.
  • Ihre Verhandlungsbasis wird viel besser. Erfahrungsgemäß sind Gläubiger, die merken, dass wirklich nichts zu holen ist, zu erheblichen Zugeständnissen bereit. Und mit der eidesstattlichen Versicherung, aus der sich ergibt, dass Sie einkommens- und vermögenslos sind, wird den Gläubigern quasi mit Brief und Siegel bestätigt: „Wenn ihr überhaupt noch etwas Geld sehen wollt, müsst ihr jetzt Kompromisse machen und mit mir reden.“
  • Jeder, der bei Ihnen jetzt noch eine Zwangsvollstreckung versucht, müsste wissen, dass er etwas Unmögliches im Sinn hat und nur unnötige Kosten verursacht. Weisen Sie Ihre Gläubiger deshalb notfalls freundlich darauf hin, dass sie Ihnen in der nächsten Zeit keine Gebühren für den Gerichtsvollzieher oder die Kontopfändung mehr in Rechnung stellen dürfen, da der Gläubiger zur Schadensminderung verpflichtet ist !
  • Eines müssen Sie auf alle Fälle beachten: Wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, nicht die Wahrheit sagen und dabei ertappt werden, bleibt nicht ohne Folgen. Denn dann steht Ihnen auch noch ein Strafverfahren ins Haus! Wenn sich allerdings nach der Abgabe der Versicherung etwas ändert – finden Sie z. B. einen neuen Arbeitsplatz -, sind Sie „aus dem Schneider“. Auch wenn Ihnen eine Tante Geld schenkt (am besten, Sie stellen eine Quittung mit Datum darüber aus), gilt: Sie müssen dem Gericht das nicht nachmelden. Es zählen nur Ihre Vermögensverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben !
 
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